GDPR Compliance in Amsterdam

Amsterdam ist die Finanzhauptstadt der Niederlande und eines der wichtigsten Finanzzentren Europas, Heimat der ING Group, ABN AMRO und Aegon. Euronext Amsterdam ist eine der ältesten Börsen Europas. Die Stadt ist außerhalb Londons Europas größter Handelsplatz für Aktien und Derivate, mit Optiver, IMC und Flow Traders unter den weltweit führenden algorithmischen Handelsunternehmen. DNB (De Nederlandsche Bank) und AFM (Autoriteit Financiële Markten) bieten duale Aufsicht.

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ING Group Bilanzsumme
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Euronext tägliches Handelsvolumen
600+
FinTech-Unternehmen
120,000+
Beschäftigte im Finanzsektor

Warum GDPR in Amsterdam wichtig ist

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU mit Strafen von bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. In Deutschland ergänzt das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nationale Anforderungen, darunter die verpflichtende DSB-Ernennung für Organisationen mit 20+ Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Die ING Group, die wöchentlich 38 Millionen Kundeninteraktionen in 40 Ländern verarbeitet, repräsentiert eine der komplexesten DORA-Implementierungen in der EU. ABN AMROs Cybervorfall 2022 zeigte, wie schnell IKT-Störungen Millionen von Privatkunden betreffen können. Die Niederlande haben die NIS2-Umsetzung früh vorangetrieben; DNB gilt als einer der rigorosesten Aufseher. Amsterdams Algo-Trading-Firmen — mit Millionen Transaktionen pro Sekunde — stehen vor den strengsten IKT-Resilienz-Anforderungen.

Aufsichtsbehörden

DNB (De Nederlandsche Bank), AFM

Schlüsselbranchen

  • Universalbanken
  • Algorithmischer & Hochfrequenzhandel
  • Vermögensverwaltung & Versicherung
  • FinTech & Zahlungsverkehr

Bedeutende Finanzunternehmen in Amsterdam

ING GroupABN AMROAegonEuronextOptiverAdyenMollieBunq

GDPR Kernanforderungen

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6)
Datenschutz-Folgenabschätzungen / DSFA (Art. 35)
Verwaltung der Betroffenenrechte (Art. 15-22)
72-Stunden-Meldepflicht an Behörden (Art. 33)
Auftragsverarbeitungsverträge / AVV (Art. 28)
Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37, BDSG §38)