GDPR Compliance in Frankfurt

Frankfurt ist die Finanzhauptstadt Kontinentaleuropas und Sitz der Europäischen Zentralbank (EZB), der Deutschen Bundesbank, der Deutschen Börse und über 200 in- und ausländischer Banken, darunter Deutsche Bank, Commerzbank, DZ Bank und KfW. Als Sitz des Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (SSM) der EZB unterliegen Frankfurter Institutionen der strengsten regulatorischen Kontrolle der Eurozone — DORA-Compliance ist hier keine Option, sondern existenziell.

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200+
Banken mit Hauptsitz
113
EZB-beaufsichtigte Institute
73,000+
Beschäftigte im Finanzsektor
€4T+
Verwaltetes Vermögen

Warum GDPR in Frankfurt wichtig ist

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU mit Strafen von bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. In Deutschland ergänzt das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nationale Anforderungen, darunter die verpflichtende DSB-Ernennung für Organisationen mit 20+ Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Da die EZB von Frankfurt aus 113 bedeutende Banken direkt beaufsichtigt, ist die Stadt der Ausgangspunkt für die DORA-Durchsetzung. Der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB), ebenfalls hier ansässig, überwacht Finanzstabilitätsrisiken einschließlich IKT-Störungen. Von Frankfurter Institutionen wird erwartet, dass sie den Standard für digitale operationelle Resilienz in der EU setzen. BaFins BAIT-Anforderungen schaffen eine zusätzliche nationale Ebene über DORA, die eine doppelte Compliance-Pflicht erzeugt und automatisierte Lösungen erfordert.

Aufsichtsbehörden

ECB (SSM), BaFin, Deutsche Bundesbank, ESRB

Schlüsselbranchen

  • Banken & Investmentbanking
  • Zentralbanken & Aufsicht
  • Vermögensverwaltung
  • Börse & Kapitalmärkte

Bedeutende Finanzunternehmen in Frankfurt

Deutsche BankCommerzbankKfWDZ BankHelabaDeutsche BörseUnion InvestmentDekaBank

GDPR Kernanforderungen

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6)
Datenschutz-Folgenabschätzungen / DSFA (Art. 35)
Verwaltung der Betroffenenrechte (Art. 15-22)
72-Stunden-Meldepflicht an Behörden (Art. 33)
Auftragsverarbeitungsverträge / AVV (Art. 28)
Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37, BDSG §38)

GDPR-Compliance in Frankfurt automatisieren

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