GDPR Compliance in Paris

Paris ist nach Frankfurt das zweitgrößte Finanzzentrum der Eurozone und beherbergt fünf der weltweit 30 global systemrelevanten Banken (G-SIBs): BNP Paribas, Crédit Agricole, Société Générale, Groupe BPCE und Crédit Mutuel. La Défense — Europas größter eigenständiger Bürobezirk — beherbergt die Hauptsitze der meisten großen französischen Finanzinstitute. Als primärer Finanzsupervisionsstandort Frankreichs unterliegen Pariser Institutionen der Doppelaufsicht durch ACPR und AMF sowie der EZB-Aufsicht für die größten Konzerne.

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5
G-SIBs mit Hauptsitz
€2.7T
BNP Paribas Bilanzsumme
€7T+
Euronext Marktkapitalisierung
200,000+
Beschäftigte im Finanzsektor

Warum GDPR in Paris wichtig ist

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU mit Strafen von bis zu 20 Mio. € oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes. In Deutschland ergänzt das BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) nationale Anforderungen, darunter die verpflichtende DSB-Ernennung für Organisationen mit 20+ Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten.

Mit fünf in Paris ansässigen G-SIBs, die direkt von der EZB beaufsichtigt werden, sind die Risiken einer DORA-Nichteinhaltung enorm — ACPR-Bußgelder können 10% des Jahresumsatzes erreichen. BNP Paribas, das täglich Milliarden von Transaktionen in 65 Ländern abwickelt, muss IKT-Resilienz nach DORA Art. 6-16 nachweisen. Die hochkarätigen IT-Vorfälle der Société Générale unterstreichen, wie kritisch robuste IKT-Governance ist. Das jährliche Paris FinTech Forum spiegelt ein florierendes Ökosystem wider, in dem Compliance-Automatisierung schnell zur Wettbewerbsvoraussetzung wird.

Aufsichtsbehörden

ACPR, AMF, ECB (SSM)

Schlüsselbranchen

  • Universalbanken & G-SIBs
  • Vermögensverwaltung & Versicherung
  • Kapitalmärkte & Euronext
  • FinTech & PayTech

Bedeutende Finanzunternehmen in Paris

BNP ParibasCrédit AgricoleSociété GénéraleGroupe BPCEAXAAmundiNatixisEuronext

GDPR Kernanforderungen

Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung (Art. 6)
Datenschutz-Folgenabschätzungen / DSFA (Art. 35)
Verwaltung der Betroffenenrechte (Art. 15-22)
72-Stunden-Meldepflicht an Behörden (Art. 33)
Auftragsverarbeitungsverträge / AVV (Art. 28)
Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (Art. 37, BDSG §38)