KI-VERORDNUNG / EU AI ACT

Die KI-Verordnung, klar erklärt.

Das weltweit erste umfassende KI-Gesetz — Risikoklassen, Pflichten, Fristen und wie Sie Ihr Unternehmen konform aufstellen. Praxisleitfaden für Betreiber und Anbieter.

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Verordnung (EU) 2024/1689 – in Kraft seit 1. August 2024

Zeitplan

Die wichtigsten Fristen.

1. Aug 2024Inkrafttreten der Verordnung
2. Feb 2025Verbot bestimmter KI-Praktiken + KI-Kompetenz (Art. 4)
2. Aug 2025GPAI-Pflichten + Benennung nationaler Behörden
2. Aug 2026Volle Anwendung der Hochrisiko-Pflichten (Anhang III)
2. Aug 2027Hochrisiko-KI in regulierten Produkten (z.B. Medizintechnik)

Risikoklassen

Die vier Stufen der KI-Verordnung.

Verbotene KI

Social Scoring durch Behörden, manipulative KI, ungezielte Gesichtsbild-Datenbanken, Echtzeit-Biometrie im öffentlichen Raum (mit Ausnahmen)

Hochrisiko-KI

Recruiting, Kreditvergabe, Bildung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung, Medizintechnik, Migration – Anhang III

Transparenz-KI

Chatbots, Deepfakes, emotionsklassifizierende KI – Kennzeichnungspflichten

Minimales Risiko

Spamfilter, KI-basierte Rechtschreibprüfung, Spielmechaniken – keine spezifischen Pflichten

Pflichten

Was Betreiber tun müssen.

KI-Inventar

Alle KI-Systeme erfassen, klassifizieren und aktuell halten.

Risikoklassifizierung

Jedes System einer der vier Risikoklassen zuordnen.

Betreiberpflichten (Art. 26)

Gebrauchsanweisung befolgen, menschliche Aufsicht, Protokollierung.

KI-Kompetenz (Art. 4)

Nachweisbare Schulung aller Personen, die KI-Systeme bedienen.

Grundrechte-Folgenabschätzung

Pflicht für öffentliche Akteure und in spezifischen Bereichen.

Transparenz

Information der Nutzer, Deepfake-Kennzeichnung, Chatbot-Offenlegung.

Datenqualität und Bias-Tests

Für Hochrisiko-KI: repräsentative, qualitätsgesicherte Daten.

Technische Dokumentation

Anhang IV-Dokumentation für Hochrisiko-Systeme.

Incident-Meldung

Schwerwiegende Vorfälle an nationale Behörde melden.

Kontinuierliche Nachweise

Aufzeichnungspflichten über Lebensdauer des KI-Systems.

GPAI

General-Purpose-AI-Modelle.

GPAI-Modelle wie GPT-4, Claude, Gemini und Llama unterliegen spezifischen Pflichten. Anbieter müssen Modellkarten, Zusammenfassungen der Trainingsdaten und Copyright-Richtlinien veröffentlichen. GPAI mit systemischem Risiko (>10^25 FLOPs) haben zusätzliche Pflichten: Modellevaluierung, adversariales Testen, Incident-Meldung, Cybersicherheit. Betreiber, die solche Modelle in der EU einsetzen, müssen im Rahmen der Anbieter-Nutzungsrichtlinie agieren und eigene Compliance-Dokumentation pflegen.

Zum vollständigen GPAI-Leitfaden →

Wie Matproof hilft

KI-Verordnung-Compliance, eingebaut.

Automatisches KI-Inventar über Integrationen (OpenAI, Anthropic, Azure OpenAI)
Vorgefertigte Risikoklassifizierungs-Workflows für Anhang-III-Szenarien
Foundation-Modell-Karten automatisch je Modellversion getrackt
GPAI-Compliance-Tracking inkl. Kennzeichnung systemischen Risikos
Vorlagen für Grundrechte-Folgenabschätzung
Framework-übergreifend: DSGVO, DORA, NIS2 parallel abgedeckt

FAQ

Häufige Fragen zur KI-Verordnung

Was ist die KI-Verordnung?+

Die KI-Verordnung (EU AI Act, Verordnung 2024/1689) ist das weltweit erste umfassende KI-Gesetz. Sie klassifiziert KI-Systeme in vier Risikoklassen: verbotene KI, Hochrisiko-KI, KI mit Transparenzpflichten und minimales Risiko. Die Verordnung trat am 1. August 2024 in Kraft. Verbotene Praktiken gelten ab 2. Februar 2025, GPAI-Pflichten ab 2. August 2025, Hochrisiko-Pflichten ab 2. August 2026 (harmonisierte Bereiche ab 2027). Die Verordnung ist unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten anwendbar.

Welche Fristen gelten für die KI-Verordnung?+

Die Fristen sind gestaffelt: 2. Februar 2025 – Verbot bestimmter KI-Praktiken (z.B. Social Scoring, biometrische Echtzeit-Identifizierung mit Ausnahmen) und KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4. 2. August 2025 – Verpflichtungen für General-Purpose AI-Modelle (GPAI) und Benennung nationaler Behörden. 2. August 2026 – volle Anwendung der Hochrisiko-Pflichten für KI-Systeme in Anhang III. 2. August 2027 – Hochrisiko-KI, die Sicherheitskomponenten regulierter Produkte ist (z.B. Medizintechnik).

Was ist Hochrisiko-KI?+

Hochrisiko-KI umfasst KI-Systeme, die erhebliche Auswirkungen auf Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte haben. Anhang III listet konkrete Bereiche: biometrische Identifizierung, kritische Infrastrukturen, Bildungszugang, Beschäftigung (Recruiting, Leistungsbewertung), Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Dienstleistungen (Kreditvergabe, Versicherung), Strafverfolgung, Migration, Justiz und demokratische Prozesse. Für diese Systeme gelten strenge Pflichten: Risikomanagementsystem, Daten-Governance, technische Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschliche Aufsicht, Robustheit und Cybersicherheit.

Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?+

Betroffen sind Anbieter von KI-Systemen (Entwickler, Hersteller), Betreiber (Nutzer in einem Unternehmenskontext), Einführer (Importeure) und Händler. Die Pflichten unterscheiden sich nach Rolle. Auch Unternehmen außerhalb der EU fallen unter die Verordnung, sobald ihre KI-Systeme in der EU in Verkehr gebracht oder eingesetzt werden oder wenn die Ausgaben in der EU genutzt werden – ähnlich der DSGVO. Für die meisten Unternehmen bedeutet das: Wenn Sie OpenAI, Anthropic, Google Gemini oder eigene KI-Modelle in der EU einsetzen, sind Sie Betreiber und haben Transparenz-, Kompetenz- und Dokumentationspflichten.

Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen die KI-Verordnung?+

Die Bußgelder sind höher als unter der DSGVO. Verstöße gegen Verbote (z.B. unzulässige KI-Praktiken) werden mit bis zu EUR 35 Mio. oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes sanktioniert. Verstöße gegen Hochrisiko-Pflichten können bis zu EUR 15 Mio. oder 3 % kosten. Bereitstellung irreführender Informationen gegenüber Behörden kostet bis zu EUR 7,5 Mio. oder 1,5 %. GPAI-Anbieter haften gesondert nach Art. 101.

Was sind General-Purpose AI-Modelle (GPAI)?+

GPAI sind KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck, die für eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben eingesetzt werden können – z.B. GPT-4, Claude, Gemini, Llama. Die KI-Verordnung unterteilt GPAI in zwei Stufen: (1) Basis-GPAI mit Transparenzpflichten (Modellkarten, Schulungsdaten-Zusammenfassung, Copyright-Richtlinie, EU-Konformitätserklärung). (2) GPAI mit systemischem Risiko (Modelle mit >10^25 FLOPs Trainingsrechenleistung) mit zusätzlichen Pflichten: Modellevaluierung, adversariales Testen, Incident-Meldung, Cybersicherheit. Die Pflichten richten sich primär an Modellanbieter, betreffen aber auch Unternehmen als Betreiber beim Einsatz solcher Modelle.

Wie setze ich die KI-Verordnung im Unternehmen um?+

Schritt 1: KI-Inventar erstellen – welche KI-Systeme sind in der Organisation im Einsatz? Schritt 2: Risikoklassifizierung pro System (verboten, Hochrisiko, Transparenz, minimal). Schritt 3: Betreiberpflichten nach Art. 26 etablieren (Gebrauchsanweisung befolgen, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Folgenabschätzung bei öffentlichen Akteuren). Schritt 4: KI-Kompetenz sicherstellen – nachweisbare Schulung aller Personen, die KI-Systeme bedienen (Art. 4). Schritt 5: Dokumentation und Nachweise. Schritt 6: Integration in das bestehende GRC/ISMS. Matproof bildet den kompletten EU-AI-Act-Katalog ab und automatisiert Risikoklassifizierung, Betreiberpflichten und Nachweise.

Was ist der Unterschied zwischen der KI-Verordnung und der DSGVO?+

Beide regeln unterschiedliche Aspekte. Die DSGVO schützt personenbezogene Daten – also das Was der Datenverarbeitung. Die KI-Verordnung reguliert KI-Systeme – also das Wie und Wofür, unabhängig davon, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. In der Praxis überlappen beide häufig: Ein KI-Recruiting-System fällt sowohl unter die DSGVO (automatisierte Entscheidungsfindung nach Art. 22) als auch unter die KI-Verordnung (Hochrisiko-KI nach Anhang III Nr. 4). Matproof bildet beide Frameworks an und erlaubt Cross-Framework-Mapping, sodass eine Nachweiseinheit beide Anforderungen erfüllt.

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