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Hochrisiko-KI · Anhang III · Art. 6

Hochrisiko-KI. Richtig klassifizieren, sauber dokumentieren.

Die acht Anhang-III-Bereiche, der Klassifizierungsprozess nach Art. 6, Pflichten für Anbieter und Betreiber, Branchenbeispiele und die fünf häufigsten Fehler.

Anhang III: Pflichten ab 2. Dezember 2027 · Sicherheitskomponenten regulierter Produkte: 2. August 2028 · Fristen durch den Digital Omnibus verschoben

Anhang III

Die acht Hochrisiko-Bereiche.

01

Biometrie

Biometrische Identifizierung und Kategorisierung natürlicher Personen, soweit nicht nach Art. 5 verboten.

02

Kritische Infrastruktur

Verkehr, Wasser, Gas, Wärme, Strom, kritische digitale Infrastruktur. KI-Sicherheitskomponenten in diesen Bereichen.

03

Bildung

Zulassung zu Bildungseinrichtungen, Bewertung von Lernergebnissen, Bewertung des Bildungsniveaus, Aufsicht bei Prüfungen.

04

Beschäftigung

Recruiting (Sichtung von Bewerbungen, Auswahl), Beförderung, Beendigung, Aufgabenzuteilung, Leistungs- und Verhaltensbewertung.

05

Wesentliche Dienstleistungen

Sozialleistungen, Bonitätsprüfung (außer Betrugsbekämpfung), Risikoeinschätzung in Lebens- und Krankenversicherung, Notfalldienst-Priorisierung.

06

Strafverfolgung

Risikoeinschätzung Opfer-/Tatverdachts, Polygrafen, Beweismittel-Bewertung, Profiling im Rahmen von Ermittlungen.

07

Migration und Grenzkontrolle

Polygrafen, Risikoeinschätzung von Migranten, Prüfung von Visumsanträgen, biometrische Identifizierung an Grenzen.

08

Justiz und Demokratie

Unterstützung von Justizbehörden bei Recherche und Interpretation. Beeinflussung von Wahlen oder Wahlverhalten.

Klassifizierungsprozess

Fünf Schritte zur belastbaren Einstufung.

01

Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts?

Maschinen, Medizinprodukte, Spielzeug, Aufzüge, Druckgeräte, Funkanlagen u.a. nach Anhang I → Hochrisiko nach Art. 6(1)

02

Fällt in einen Anhang-III-Bereich?

Acht Bereiche von Biometrie bis Justiz → grundsätzlich Hochrisiko nach Art. 6(2)

03

Greift die Art.-6(3)-Ausnahme?

Eng begrenzte Aufgabe, Verbesserung statt Ersatz, Mustererkennung, vorbereitende Funktion — KEIN Profiling im DSGVO-Sinn

04

Dokumentation der Bewertung

Auch wenn nicht Hochrisiko: Bewertung schriftlich, mit Begründung, prüfbereit für Aufsichtsbehörde

05

Rolle bestimmen

Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler? Pflichten unterscheiden sich. Häufig: gleichzeitig Anbieter UND Betreiber.

Pflichten

Anbieter- versus Betreiberpflichten.

Anbieter — Art. 8-22

  • Risikomanagementsystem (Art. 9)
  • Daten und Daten-Governance (Art. 10)
  • Technische Dokumentation Anhang IV (Art. 11)
  • Protokollierung (Art. 12)
  • Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13)
  • Menschliche Aufsicht (Art. 14)
  • Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit (Art. 15)
  • Qualitätsmanagementsystem (Art. 17)
  • Konformitätsbewertung + CE (Art. 43, 48)
  • Registrierung EU-Datenbank (Art. 49)
  • Post-Market-Monitoring (Art. 72)

Betreiber — Art. 26

  • Gebrauchsanweisung des Anbieters befolgen
  • Menschliche Aufsicht sicherstellen
  • Inputdaten überwachen
  • Eigene Protokollierung mind. 6 Monate
  • Beschäftigtenvertretung vor Einsatz informieren (Recruiting/HR)
  • Bei öffentlichen Akteuren: Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27)
  • Schwerwiegende Vorfälle melden
  • Mitwirkungspflicht bei Aufsicht

Branchenbeispiele

Sechs reale Anwendungsfälle.

HR / Recruiting

KI zur Bewerbervorauswahl oder Lebenslauf-Bewertung. Hochrisiko nach Anhang III Nr. 4. Pflicht: Bias-Tests, Transparenz gegenüber Bewerbern, menschliche Letztentscheidung.

Finanzdienstleister

KI in Kreditscoring oder Bonitätsprüfung. Hochrisiko nach Anhang III Nr. 5(b). Pflicht: Erklärbarkeit der Entscheidung gegenüber Verbraucher, Daten-Governance.

Versicherung

KI in Lebens-/Krankenversicherungsrisikoeinschätzung. Hochrisiko nach Anhang III Nr. 5(c). Pflicht: Diskriminierungsfreiheit, Audit der Trainingsdaten.

Medizintechnik

KI als Diagnose-Tool oder als Bestandteil eines Medizinprodukts. Hochrisiko nach Art. 6(1) + MDR. Pflicht: Konformitätsbewertung durch benannte Stelle.

Öffentliche Verwaltung

KI in Sozialleistungs-Vergabe, Asylprozessen oder Strafverfolgung. Hochrisiko nach Anhang III Nr. 5(a), 6, 7. Pflicht: Grundrechte-Folgenabschätzung Art. 27.

Bildung

KI bei Zulassung, automatischer Bewertung oder Plagiatsdetektion mit konsequenten Auswirkungen. Hochrisiko nach Anhang III Nr. 3. Pflicht: Schülerinformation, menschliche Überprüfungsmöglichkeit.

Häufige Fehler

Die fünf häufigsten Klassifizierungsfehler.

01

Anhang III als erschöpfend behandeln

Sicherheitskomponenten regulierter Produkte werden vergessen — Art. 6(1) ist eigener Hochrisiko-Pfad.

02

Art.-6(3)-Ausnahme ohne Dokumentation nutzen

Die Ausnahme muss schriftlich begründet sein. „Wir denken, das fällt nicht drunter“ reicht nicht.

03

Profiling missverstehen

Profiling im DSGVO-Sinn schließt die Ausnahme aus — viele Recruiting- und Credit-Tools fallen darunter.

04

Pro System statt pro Use Case klassifizieren

Ein GPT-4-basiertes Tool kann in einer Anwendung Hochrisiko sein, in einer anderen nicht. Klassifizierung muss anwendungsspezifisch sein.

05

Rolle übersehen

Unternehmen ist gleichzeitig Anbieter (entwickelt) UND Betreiber (nutzt) — je unterschiedliche Pflichten. Häufig wird nur eine Rolle bedacht.

Wie Matproof hilft

Klassifizierung, die einem Audit standhält.

Klassifizierungs-Workflow nach Art. 6 mit Begründungsdokumentation
Anhang-III-Wizard pro Use Case
Art.-6(3)-Ausnahmen-Prüfung mit Profiling-Check
Automatische Rollenbestimmung pro KI-System (Anbieter/Betreiber)
Anhang-IV-Dokumentationsvorlagen für alle 8 Annex-III-Bereiche
Branchen-Templates: HR, Finanzdienstleister, Medizin, Versicherung, Public Sector

FAQ

Häufige Fragen zu Hochrisiko-KI

Was ist Hochrisiko-KI nach der KI-Verordnung?+

Hochrisiko-KI umfasst KI-Systeme, die erhebliche Risiken für Gesundheit, Sicherheit oder Grundrechte natürlicher Personen darstellen. Art. 6 KI-Verordnung definiert zwei Wege zur Einstufung als Hochrisiko: (1) das KI-System ist Sicherheitskomponente eines regulierten Produkts (Medizintechnik, Maschinen, Aufzüge, Spielzeug etc.) oder ist selbst ein solches Produkt, das eine Konformitätsbewertung durchläuft; (2) das KI-System fällt in einen der acht in Anhang III aufgelisteten Bereiche (Biometrie, kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, Zugang zu Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration/Asyl, Justiz/Demokratie).

Welche acht Bereiche listet Anhang III?+

(1) Biometrische Identifizierung und Kategorisierung natürlicher Personen, soweit nicht verboten unter Art. 5. (2) Kritische Infrastrukturen — Verkehr, Wasser, Gas, Wärme, Strom, kritische digitale Infrastruktur. (3) Allgemeine und berufliche Bildung — Zulassung, Bewertung von Lernergebnissen, Bewertung des Bildungsniveaus, Aufsicht von Prüfungen. (4) Beschäftigung, Personalmanagement und Zugang zur Selbstständigkeit — Recruiting, Beförderung, Beendigung, Aufgabenzuteilung, Leistungsbewertung. (5) Zugang zu wesentlichen privaten und öffentlichen Dienstleistungen — Sozialleistungen, Bonitätsprüfung, Versicherung, Notfalldienste. (6) Strafverfolgung. (7) Migration, Asyl, Grenzkontrolle. (8) Justiz und demokratische Prozesse.

Gibt es Ausnahmen von der Hochrisiko-Klassifizierung?+

Ja — Art. 6(3) KI-Verordnung enthält die wichtige „nicht signifikantes Risiko“-Ausnahme. Selbst wenn ein KI-System unter Anhang III fällt, gilt es nicht als Hochrisiko, wenn es: (a) eine eng begrenzte verfahrenstechnische Aufgabe erfüllt, (b) menschliches Handeln verbessert (ohne es zu ersetzen), (c) Muster aus Entscheidungen erkennt ohne sie zu ersetzen oder zu beeinflussen, (d) eine vorbereitende Aufgabe für eine Anhang-III-Bewertung übernimmt. ABER: Die Ausnahme gilt NICHT, wenn das KI-System Profiling im Sinne der DSGVO durchführt. Anbieter, die die Ausnahme nutzen, müssen ihre Bewertung dokumentieren und der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorlegen.

Welche Pflichten gelten für Hochrisiko-KI?+

Für Anbieter (Art. 8-22): Risikomanagementsystem (Art. 9), Daten und Daten-Governance (Art. 10), technische Dokumentation (Art. 11 + Anhang IV), Protokollierung (Art. 12), Transparenz und Gebrauchsanweisung (Art. 13), menschliche Aufsicht (Art. 14), Genauigkeit/Robustheit/Cybersicherheit (Art. 15), Qualitätsmanagementsystem (Art. 17), Aufbewahrungspflichten, Konformitätsbewertungsverfahren (Art. 43), CE-Kennzeichnung (Art. 48), Registrierung in EU-Datenbank (Art. 49), Post-Market-Monitoring (Art. 72), Meldung schwerwiegender Vorfälle (Art. 73). Für Betreiber (Art. 26): Gebrauchsanweisung befolgen, menschliche Aufsicht sicherstellen, Inputdaten überwachen, Protokollierung, Beschäftigtenvertreter informieren, bei bestimmten öffentlichen Akteuren Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27).

Ab wann gelten die Hochrisiko-Pflichten?+

Der Digital Omnibus hat die Hochrisiko-Fristen verschoben (Europäisches Parlament 16. Juni 2026, Rat 29. Juni 2026). Hochrisiko-Pflichten für KI-Systeme nach Anhang III gelten ab dem 2. Dezember 2027. Für Hochrisiko-KI als Sicherheitskomponente regulierter Produkte (Art. 6(1)) gilt eine längere Übergangsfrist: 2. August 2028. Andere Teile der KI-Verordnung gelten bereits: 2. Februar 2025 — Verbot bestimmter Praktiken und KI-Kompetenzpflicht. 2. August 2025 — GPAI-Pflichten und Benennung nationaler Behörden. Unverändert bleibt der 2. August 2026 für die Transparenzpflichten nach Art. 50. Hochrisiko-KI-Anbieter haben damit mehr Zeit, brauchen aber weiterhin Bewertung, Risikomanagementsystem und technische Dokumentation — der Aufbau dauert Monate.

Wer entscheidet, ob unser KI-System Hochrisiko ist?+

Der Anbieter führt die Klassifizierung selbst durch (Selbstbewertung) und dokumentiert sie. Es gibt keine Vorab-Genehmigung durch eine Behörde. Aber: Die Aufsichtsbehörde (in Deutschland voraussichtlich die Bundesnetzagentur) kann jederzeit prüfen, ob die Klassifizierung korrekt war. Bei Fehlklassifizierung drohen Bußgelder nach Art. 99 — bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes. Bei Nutzung der Art.-6(3)-Ausnahme muss die Bewertung dokumentiert und auf Anfrage vorgelegt werden. Matproof's Klassifizierungs-Workflow generiert eine prüffähige Bewertung mit Begründung pro Kriterium.

Welche fünf Fehler passieren bei der Klassifizierung am häufigsten?+

(1) Annahme, dass Anhang III erschöpfend ist — Sicherheitskomponenten regulierter Produkte werden vergessen (Art. 6(1)). (2) Pauschale Anwendung der Art.-6(3)-Ausnahme ohne Dokumentation. (3) Verwechslung von Profiling im DSGVO-Sinn und automatisierter Entscheidung — Profiling schließt Art.-6(3)-Ausnahme aus. (4) Klassifizierung pro System statt pro Use Case (ein KI-Modell kann in einer Anwendung Hochrisiko sein, in einer anderen nicht). (5) Vernachlässigung der Rollenfrage — ein Unternehmen ist gleichzeitig Anbieter (entwickelt) UND Betreiber (nutzt), mit jeweils unterschiedlichen Pflichten.

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KI-Inventar bis 2. Dezember 2027 fertig.

30-Minuten-Demo. Sehen Sie, wie Matproof Klassifizierung, Dokumentation und Aufsicht automatisiert.