DORA2026-03-103 min Lesezeit

DORA Artikel 7 erklärt: ICT-Systeme, Protokolle und Werkzeuge

Einleitung

Das Digitale Betriebsfestigkeitsgesetz (DORA) ist ein zentrales Gesetz, das darauf abzielt, die digitale Betriebsfestigkeit von Finanzeinrichtungen in der Europäischen Union zu erhöhen. Ein wichtiger Bestandteil dieser Verordnung ist Artikel 7, der sich speziell mit den Anforderungen an Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT)-Systeme, -Protokolle und -Werkzeuge in der Finanzbranche befasst. Dieser Artikel ist entscheidend, da er die Grundlage für ein robustes ICT-Risikomanagement legt und sicherstellt, dass Finanzeinrichtungen Störungen ihrer Betriebe überleben und wiederherstellen können.

Hauptanforderungen

DORA Artikel 7 skizziert mehrere Hauptanforderungen für Finanzeinrichtungen, um die Sicherheit und Betriebsfestigkeit ihrer ICT-Systeme zu gewährleisten. Hier sind die Hauptpunkte:

  • Sicherheit und Betriebsfestigkeit: ICT-Systeme müssen so entworfen und betrieben werden, dass ihre Sicherheit und Betriebsfestigkeit gewährleistet sind, einschließlich der Berücksichtigung möglicher Störungen ihrer Betriebsweise.

  • Risikomanagement: Finanzeinrichtungen müssen ein umfassendes Risikomanagementsystem haben, das die Identifizierung, Bewertung und Minderung von ICT-Risiken umfasst.

  • Lieferantenmanagement: Für Dienstleistungen von Dritten müssen Einrichtungen sicherstellen, dass die Anbieter die gleichen ICT-Standards erfüllen und ICT-Risiken angemessen bewältigen können.

  • Zwischenfälligkeitsberichterstattung: Finanzeinrichtungen müssen Verfahren zur Berichterstattung von ICT-Zwischenfällen haben, die einen erheblichen Einfluss auf ihre Betriebe haben können.

  • Überwachung und Testung: Die regelmäßige Überwachung und Testung von ICT-Systemen sind erforderlich, um ihre fortlaufende Sicherheit und Betriebsfestigkeit zu gewährleisten.

  • Datenspeicherung und -Übertragung: Anforderungen für eine sichere Datenspeicherung und -Übertragung, die die Vertraulichkeit und Integrität von Daten gewährleisten.

Umsetzungsanleitung

Um den Anforderungen von DORA Artikel 7 gerecht zu werden, sollten Finanzeinrichtungen die folgenden praktischen Schritte unternehmen:

  1. Aktuelle ICT-Systeme überprüfen: Eine gründliche Überprüfung der bestehenden ICT-Systeme durchführen, um eventuelle Lücken in Sicherheit und Betriebsfestigkeit zu identifizieren.

  2. Risikomangement-Rahmen aufbauen: Ein umfassendes Risikomanagement-Rahmen aufbauen, das die Identifizierung, Bewertung und Minderung von ICT-Risiken beinhaltet.

  3. Lieferantenbewertung: Dritten Dienstleistern ihre Fähigkeit zur ICT-Risikomanagementbewältigung bewerten und sicherstellen, dass sie den DORA-Standards entsprechen.

  4. Zwischenfallbearbeitungsplan: Einen klaren Zwischenfallbearbeitungsplan entwickeln, der Verfahren für die Berichterstattung und Verwaltung von ICT-Zwischenfällen festlegt.

  5. Regelmäßige Überwachung und Testung: Regelmäßige Überwachungs- und Testprotokolle implementieren, um die Sicherheit und Betriebsfestigkeit von ICT-Systemen zu bewerten.

  6. Datensicherheitsmaßnahmen: Strenge Datensicherheitsmaßnahmen implementieren, die den Anforderungen von DORA für die Datenspeicherung und -Übertragung entsprechen.

  7. Personalschulung und -Bewusstsein: Schulung für das Personal zur ICT-Risikomanagement und zur Bedeutung der digitalen Betriebsfestigkeit anbieten.

  8. Dokumentation und Beweismaterial: Eine umfassende Dokumentation aller Prozesse, Risikobewertungen und Testergebnisse, um die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen.

Häufige Fallstricke

Beim Umsetzen der Anforderungen von DORA Artikel 7 sollten Finanzeinrichtungen auf die folgenden häufigen Fallstricke achten:

  • Risiken von Dritten übersehen: Das Vernachlässigen einer ordnungsgemäßen Bewertung und Verwaltung von Risiken im Zusammenhang mit ICT-Dienstleistungen von Dritten kann zu erheblichen Compliance-Problemen führen.

  • Unzureichende Zwischenfallreaktion: Das Fehlen eines robusten Zwischenfallreaktionsplans kann zu einer unzureichenden Handhabung von ICT-Zwischenfällen führen, was zu Betriebsunterbrechungen führen kann.

  • Mangel an regelmäßigen Aktualisierungen: Nicht regelmäßige Aktualisierungen von ICT-Systemen und -Protokollen können sie anfällig für neue und erscheinende Bedrohungen machen.

  • Schlechte Dokumentation: Unzureichende Dokumentation von Compliance-Bemühungen kann zu Schwierigkeiten führen, sich den Aufsichtsbehörden nachzuweisen.

Wie Matproof hilft

Matproofs Compliance-Management-Plattform bietet Werkzeuge zur automatisierten Nachverfolgung und Beweismaterial-Sammlung für die Anforderungen von Artikel 7, um sicherzustellen, dass Finanzeinrichtungen ihre ICT-Systeme effektiv überwachen, Risiken verwalten und die erforderliche Dokumentation aufrechterhalten können, um die Einhaltung der Vorschriften zu belegen.

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