DORA2026-03-103 min Lesezeit

DORA Artikel 12 erklärt: Notfallpläne und Wiederherstellungsmethoden

Einleitung

In der schnell sich verändernden Landschaft der Finanztechnologie ist die digitale Betriebsresilienz von entscheidender Bedeutung. Das Digital Operational Resilience Act (DORA) ist ein gesetzlicher Vorschlag der Europäischen Kommission, der darauf abzielt, die Betriebsresilienz von Instituten zu erhöhen, die digitale Finanzdienstleistungen anbieten. Ein kritischer Aspekt dieser Resilienz liegt in der Robustheit von Systemen, einschließlich Notfallplänen und Wiederherstellungsmethoden. In diesem Artikel wird Artikel 12 von DORA untersucht, der die Anforderungen an die ICT-Risikobewertung und die ICT-Sicherheit darlegt, mit besonderem Fokus auf die Einrichtung von Notfallplänen und Wiederherstellungsmethoden.

Hauptanforderungen

DORA Artikel 12 betont die Notwendigkeit, dass Finanzinstitute robuste Prozesse zur Abwehr von ICT-bezogenen Störungen etabliert haben. Hier sind die wichtigsten Anforderungen, denen sich Finanzinstitute halten müssen:

  • Einrichtung und Wartung von Notfallplänen: Finanzinstitute müssen umfassende Notfallpläne einrichten und pflegen, die Daten und Systeme abdecken.

  • Regelmäßige Überprüfung von Notkopien: Eine regelmäßige Überprüfung ist erforderlich, um die Gültigkeit und Betriebsbereitschaft von Notkopien zu gewährleisten.

  • Katastrophenwiederherstellung und Business Continuity-Pläne: Institute sollten Katastrophenwiederherstellung- und Business Continuity-Pläne haben, die Schritte für die Wiederherstellung und den Wiederaufbau im Falle von Vorfällen beschreiben.

  • Datenintegrität und Vertraulichkeit: Während des gesamten Wiederherstellungs- oder Wiederaufbauzugangs müssen die Integrität und Vertraulichkeit der Daten gewahrt bleiben.

  • Ereignisreaktions- und Berichterstattungsverfahren: Institute sind verpflichtet, Ereignisreaktionsverfahren zu haben und müssen signifikante ICT-Vorfälle den zuständigen Behörden melden.

Umsetzungsanleitung

Um der Anforderung von Artikel 12 gerecht zu werden, sollten Finanzinstitute die folgenden praktischen Schritte in Betracht ziehen:

  1. Entwicklung klare Notfallpläne: Definieren Sie, welche Daten und Systeme gesichert werden müssen, die Häufigkeit der Sicherungen und wo sie gespeichert werden.

  2. Regelmäßige Sicherungsüberprüfungen: Planen Sie regelmäßige Überprüfungen, um sicherzustellen, dass Daten aus den Sicherungen genau und effizient wiederhergestellt werden können.

  3. Katastrophenwiederherstellungsplanung: Erstellen Sie detaillierte Pläne zur Wiederherstellung der Betriebe nach einer Katastrophe, einschließlich klarer Rollen und Zuständigkeiten innerhalb der Organisation.

  4. Schulung des Personals: Stellen Sie sicher, dass das Personal auf Notfall- und Wiederherstellungsverfahren geschult ist, um eine schnelle und effektive Reaktion im Falle von Vorfällen zu gewährleisten.

  5. Überprüfung und Aktualisierung von Prozessen: Überprüfen und aktualisieren Sie regelmäßig Notfallpläne und Wiederherstellungspläne, um sich auf neue Technologien und sich verändernde Bedrohungen einzustellen.

  6. Dokumentationsnachweis: Halten Sie umfassende Unterlagen aller Richtlinien, Verfahren und Tests, um die Einhaltung von DORA Artikel 12 nachzuweisen.

Häufige Fallstricke

Beim Umsetzung von Artikel 12 sollten Finanzinstitute die folgenden häufigen Fehler vermeiden:

  • Vernachlässigung regelmäßiger Sicherungen: Das Auslassen regelmäßiger Sicherungen kann zu Datenverlust im Falle eines Systemausfalls führen.

  • Übersehen von Überprüfungen: Das Auslassen von Sicherungsüberprüfungen kann dazu führen, dass Daten erst nach einem Ausfall als unwiederbringlich erkannt werden.

  • Fehlen von detaillierten Plänen: Unklare Katastrophenwiederherstellungspläne können zu Verwirrung und Verzögerungen in einer Krise führen.

  • Ignorieren von Schulungen: Ohne angemessene Schulung können Mitarbeiter möglicherweise Wiederherstellungsverfahren nicht effektiv durchführen.

  • Fehlen von Aufzeichnungen: Unzureichende Dokumentation kann die Fähigkeit behindern, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und aus früheren Vorfällen zu lernen.

Wie Matproof hilft

Die Compliance-Management-Plattform von Matproof vereinfacht die Nachverfolgung und die Beweisdokumentation, die für die Einhaltung von DORA Artikel 12 erforderlich ist. Sie automatisiert Prozesse wie die regelmäßige Überprüfung von Sicherungen, die Ereignisberichterstattung und die Dokumentenverwaltung, um Finanzinstituten zu ermöglichen, die gesetzlichen Anforderungen effizient und wirksam zu erfüllen.

Verwandte Artikel

Für weitere Informationen zu DORA und deren Auswirkungen auf Finanzinstitute, lesen Sie diese verwandten Artikel:

DORA Artikel 12Notfallpläne und Wiederherstellungsmethodendigitale BetriebsresilienzICT-RisikobewertungFinanzregulierung

Bereit, Compliance zu vereinfachen?

Werden Sie in Wochen audit-ready, nicht Monaten. Sehen Sie Matproof in Aktion.

Demo anfordern