DORA2026-03-103 min Lesezeit

DORA Artikel 27 Erklärt: Anforderungen für Tester für TLPT

Einleitung

In einer Ära, in der Finanzdienstleistungen immer mehr digitalisiert werden, ist das Digitale Betriebsresilienzgesetz (DORA) ein Eckpfeiler der europäischen Finanzregulierung, das darauf abzielt, die digitale Betriebsresilienz und Sicherheit von Finanzentitäten zu erhöhen. Ein entscheidender Aspekt von DORA ist Artikel 27, der sich auf die Anforderungen für Tester bei Drittanbieter-Ledger- und Zahlungstransaktionen (TLPT) konzentriert. Dieser Artikel ist für Finanzentitäten von zentraler Bedeutung, da er die Qualifikationen und Standards für Dritten-Sicherheitstester regelt, um ihre Kompetenz und Unabhängigkeit beim Bewerten des ICT-Risikomanagements von Marktteilnehmern in Finanzmärkten zu gewährleisten.

Schlüsselanforderungen

DORA Artikel 27 legt mehrere Schlüsselanforderungen für TLPT-Tester fest:

  • Unabhängigkeit: Tester müssen von den von ihnen bewerteten Finanzentitäten unabhängig sein. Dies gewährleistet ungebundene und objektive Bewertungen.

  • Qualifikationen: Tester müssen über die erforderlichen beruflichen Qualifikationen und relevante Erfahrung im Bereich des ICT-Risikomanagements verfügen.

  • Berufsethik: Tester sind verpflichtet, Berufsethik einzuhalten, was die Verschwiegenheit und Integrität ihrer Arbeit gewährleistet.

  • Berichterstattungsanforderungen: Tester müssen detaillierte Berichte über ihre Erkenntnisse erstellen, einschließlich der erkannten Mängel im ICT-Risikomanagement der bewerteten Entität.

  • Register der Tester: Ein von der zuständigen Behörde geführtes Register listet alle zugelassenen Tester und ihre Qualifikationen auf, um Transparenz und Rechenschaftspflicht zu gewährleisten.

Umsetzungsanleitung

Um den Anforderungen von DORA Artikel 27 gerecht zu werden, sollten Finanzentitäten und ihre Dritten-Tester die folgenden praktischen Schritte unternehmen:

  1. Identifizieren und Engagieren unabhängiger Tester: Stellen Sie sicher, dass die engagierten Tester nicht mit der zu bewertenden Entität verbunden sind, sei es durch direkte oder indirekte Besitzverhältnisse oder durch Beschäftigung.

  2. Überprüfen der Qualifikationen: Überprüfen Sie, ob die Tester über die erforderlichen Qualifikationen und Erfahrung im ICT-Risikomanagement verfügen. Dies kann das Prüfen ihres Bildungshintergrunds, ihrer beruflichen Zertifikate und ihrer bisherigen Berufserfahrung umfassen.

  3. Einrichten von Ethikrichtlinien: Erstellen Sie eine klare Reihe von Ethikrichtlinien, die die Tester befolgen müssen, einschließlich Vertraulichkeitsvereinbarungen und Interessenkonfliktdeklarationen.

  4. Entwickeln eines Berichterstattungsrahmens: Legen Sie einen Rahmen für die Berichterstattung der Tester fest, um sicherzustellen, dass die Berichte detailliert, genau und handlungsfähig sind.

  5. Durchführen regelmäßiger Audits: Führen Sie regelmäßige Audits der Arbeit der Dritten-Tester durch, um die fortlaufende Einhaltung der Anforderungen von DORA Artikel 27 sicherzustellen.

  6. Aufbewahren von Unterlagen: Bewahren Sie detaillierte Unterlagen über alle Interaktionen mit Dritten-Testern auf, einschließlich Verträgen, Berichten und Kommunikation, um die Einhaltung der vom zuständigen Register der Tester zu demonstrieren.

Häufige Fallen

Beim Umsetzen der Anforderungen von DORA Artikel 27 sollten Organisationen folgende Fallen vermeiden:

  • Unklarheit in der Unabhängigkeit der Tester: Das Nicht-Einrichten klare Grenzen und Beziehungen zwischen der Entität und den Testern kann zu Interessenkonflikten führen.

  • Unzureichende Qualifikationsprüfungen: Das Nicht-Überprüfen der Qualifikationen und Erfahrung der Tester kann zu substandardmäßigen Bewertungen führen, die den regulatorischen Anforderungen nicht gerecht werden.

  • ** Vernachlässigung der Berufsethik:** Das Übersehen der Bedeutung der Berufsethik kann zu Verletzungen der Vertraulichkeit und kompromittierten Bewertungen führen.

  • Unzureichende Berichterstattung: Schlecht strukturierte oder unvollständige Berichte können die Fähigkeit der Entität behindern, die identifizierten Risiken effektiv anzugehen und zu beheben.

  • Nicht-Aufbewahren von Unterlagen: Das Nicht-Aufbewahren umfassender Unterlagen über Interaktionen mit Testern kann Schwierigkeiten bei der Nachweisführung der Einhaltung der Registeranforderungen verursachen.

Wie Matproof hilft

Matproofs Compliance-Management-Plattform bietet einen systematischen Ansatz zur Überwachung und Beweisessammlung für die Anforderungen von Artikel 27. Mit Funktionen wie automatisierten Compliance-Prüfungen, detaillierter Berichterstattung und sicherem Dokumentenspeicher gewährleistet Matproof, dass Finanzentitäten ihre Compliance mit DORA effizient verwalten können, wodurch das Risiko von Nichtkonformität und zugehörigen Sanktionen reduziert wird.

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