Freiwillige Cyberbedrohungsmeldung nach DORA Art. 19(2): Warum es sich lohnt
Einführung (350 Wörter)
Schritt 1: Überprüfen Sie in den nächsten 10 Minuten ihre interne Notfallsitzungsplanung bezüglich Cyberbedrohungen. Wenn Sie feststellen, dass es keine gibt oder sie unvollständig ist, dann wissen Sie, dass das Lesen dieses Artikels für Sie von großer Bedeutung sein kann. In der europäischen Finanzdienstleistungsbranche steht die Bewältigung von Cyberbedrohungen an erster Stelle, und die DORA (Digital Operational Resilience Act) hat dies unterstrichen. Artikel 19(2) der DORA fordert von Finanzinstituten, Cyberbedrohungen freiwillig zu melden, was für viele noch nicht allgemein realisiert ist. Die Bedeutung dieses Themas liegt nicht nur in den hohen Geldbußen, die bis zu 6.300.000 EUR betragen können, sondern auch im potenziellen Zusammenbruch von Audits, erhöhten Betriebsunterbrechungen und dem Rufsschaden, der sich aus operationalen Unzulänglichkeiten ergeben kann.
Dieser Artikel bietet Ihnen einen praktischen Ansatz, um sich mit den Anforderungen der DORA Art. 19(2) vertraut zu machen und Ihnen die notwendigen Handlungspunkte aufzuzeigen, um Ihre Finanzinstitution schützen und gleichzeitig wettbewerbsfähig zu halten.
Das zentrale Problem (350 Wörter)
Die einfache Erkenntnis lautet: Cyberbedrohungen sind nicht mehr eine Frage des "Ob", sondern des "Wann". Die Realität der europäischen Finanzwelt ist geprägt von wachsenden Sicherheitsrisiken, die nicht nur die IT-Infrastruktur, sondern auch die finanzielle Stabilität und das Vertrauen der Kunden gefährden können. Die meisten Organisationen kalkulieren jedoch nicht mit den realen Kosten, die mit Sicherheitslücken oder Fehlalarmen einhergehen. Man denke nur an die geschätzten Durchschnittskosten für Datenverletzungen, die nach einer Studie des Ponemon Instituts 2021 bei 3,86 Millionen EUR liegen. Dazu kommen die unmittelbaren Kosten für die Reaktion auf einen Angriff, wie z.B. die Kosten für den Austausch von Geräten, die Notfallwiederherstellung und die.
Was viele Organisationen falsch machen, ist die Annahme, dass sie ausreichend geschützt sind, wenn sie die Mindestanforderungen der Finanzaufsicht BaFin oder der Bundesnetzagentur (BNetzA) erfüllen. Aber die DORA Art. 19(2) verlangt von Ihnen, aktiv zu werden und nicht nur auf die Meldepflichten zu warten. Sie sollten daher ihre Prozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie in der Lage sind, Cyberbedrohungen schnell und wirksam zu identifizieren und zu melden.
Im Kontext der Informationssicherheit ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen der DORA zu beachten. Z.B. verlangt die DORA, dass Finanzinstitute einen umfassenden Bericht über ihre Cyberrisikoverwaltung und -abwehrstrategien erstellen und aktualisieren. Dies umfasst nicht nur die technische Infrastruktur, sondern auch die organisatorischen Maßnahmen, um potenzielle Bedrohungen zu identifizieren und zu managen.
Warum dies jetzt dringend ist (300 Wörter)
Die zuletzt durch die DORA eingeführten Änderungen haben die Rolle der Cyberrisikobewertung und -mitigation in der Finanzbranche noch einmal betont. Die BaFin hat in jüngster Zeit verstärkt Meldepflichten und Sanktionen für nicht erfüllte Anforderungen bekannt gegeben. Das zeigt, dass die Finanzaufsicht die Umsetzung der DORA-Vorgaben ernst nimmt und nicht zögert, Bußgelder in Höhe von bis zu 6,3 Millionen EUR für Verstoßungen gegen die Anforderungen auszusprechen.
Die Marktbedingungen haben sich ebenfalls geändert. Kunden und Geschäftspartner fordern zunehmend nach Sicherheitszertifizierungen wie SOC 2 oder ISO 27001. Ohne die Erfüllung dieser Standards können Finanzinstitute einen wettbewerbsfähigen Nachteil einbußen, da sie potenziellen Kunden und Partnerschaften verloren gehen könnten.
Die Lücke zwischen der aktuellen Lage, in der sich die meisten Organisationen befinden, und den Anforderungen der DORA, ist beträchtlich. Dies führt dazu, dass Finanzinstitute einen Nachholbedarf haben, um ihre Systeme und Prozesse auf die neue Gesetzgebung abzustimmen. Die Notwendigkeit, dies zu tun, ist dringend, da die Einhaltung dieser Vorschriften nicht nur zur Vermeidung von Bußgeldern beiträgt, sondern auch zur Aufrechterhaltung des Rufs und des Vertrauens Ihrer Kunden und Geschäftspartner.
Machen Sie sich bereit, diese Lücke zu schließen, indem Sie die nächste Stufe der Cybersicherheitsbewertung und -mitigation einleiten. In der nächsten Ausgabe erfahren Sie, welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen können, um der DORA Art. 19(2) gerecht zu werden und Ihre Finanzinstitution vor zukünftigen Cyberbedrohungen zu schützen.
Das Lösungsframework (400 Wörter)
Stellen Sie sich vor, Ihre Organisation steht vor der Herausforderung der freiwilligen Meldung von Cyberbedrohungen nach DORA Art. 19(2). In Europa, insbesondere in Deutschland, bedeutet dies, einen klaren Ansatz zu haben, der die regulatorischen Anforderungen der BaFin und anderen regulatorischen Stellen erfüllt. Hier sind die Schritte, die Ihr Unternehmen ergreifen sollte:
Schritt 1: Richtlinien und Vorschriften verstehen
Zunächst sollte Ihre Organisation die Bestimmungen von DORA Art. 19(2) gründlich lesen und verstehen. Dort wird festgelegt, dass es für Institute eine ist, die BaFin "unverzüglich nach Feststellung einer schwerwiegenden Cyberbedrohung" zu informieren. Dies sollte als Ausgangspunkt für alle kommenden Vorkehrungen dienen.
Schritt 2: Interne Abläufe überprüfen
Überprüfen Sie, welche internen Prozesse für die Identifizierung, Beurteilung und Berichterstattung von Cyberbedrohungen eingesetzt werden. Stellen Sie sicher, dass die Abläufe schnell und effektiv sind und dass sie die regulatorische Frist von "unverzüglich" einhalten können.
Schritt 3: Schulung und Sensibilisierung
Schulen Sie Ihre Mitarbeiter in den Anforderungen der freiwilligen Meldung von Cyberbedrohungen. Machen Sie sie fit, auf die Herausforderungen zu reagieren und den richtigen Prozess bei Bedrohungen zu initiieren.
Schritt 4: Technische Vorkehrungen treffen
Implementieren Sie die notwendigen technischen Maßnahmen, um Cyberbedrohungen zu identifizieren und zu beurteilen. Dies kann von Intrusion Detection Systemen bis hin zu Advanced Threat Protection reichen.
Schritt 5: Prüfung und Anpassung
Regulare Audits durchführen, um sicherzustellen, dass die etablierten Verfahren den aktuellen Anforderungen entsprechen und angepasst werden, wenn sich die Gesetze ändern.
Was bedeutet "gut" im Vergleich zu "nur vorbeikommen"
Ein "guter" Ansatz bedeutet, dass Sie nicht nur die minimalen Anforderungen erfüllen, sondern auch proaktiv sind und die Regelungen in den Prozessen Ihres Unternehmens tief verankern. Dies schließt die Einhaltung der Fristen, die Einhaltung der Meldepflichten und die kontinuierliche Verbesserung der Prozesse ein.
Häufige Fehler umzugehen (300 Wörter)
Organisationen neigen dazu, bei der Umsetzung der freiwilligen Meldung von Cyberbedrohungen nach DORA zu machen:
Fehler 1: Unzureichende Schulung
Was falsch gemacht wird: Manche Organisationen schulen ihre Mitarbeiter nicht ausreichend in den Anforderungen der freiwilligen Meldung von Cyberbedrohungen.
Warum es scheitert: Ungeschulte Mitarbeiter wissen nicht, wie sie auf eine Bedrohung reagieren sollen, was zu Verzögerungen bei der Meldung führen kann.
Stattdessen tun: Regelmäßige Schulungsworkshops und Schulungen durchführen und die Schulung kontinuierlich aktualisieren.
Fehler 2: Inkompatible Systeme
Was falsch gemacht wird: Manchmal sind die Systeme, die für die Identifizierung von Cyberbedrohungen eingesetzt werden, nicht mit den Systemen, die für die Berichterstattung an die BaFin, kompatibel.
Warum es scheitert: Dies kann zu Verzögerungen und Inkonsistenzen bei der Meldung führen.
Stattdessen tun: Systeme integrieren oder ersetzen, um eine reibungslose Kommunikation zwischen den differenten Abteilungen zu gewährleisten.
Fehler 3: Fehlende Prozesse oder schlechte Dokumentation
Was falsch gemacht wird: Einige Organisationen haben keine klar definierten Prozesse für die Behandlung von Cyberbedrohungen oder dokumentieren ihre Schritte nicht ordnungsgemäß.
Warum es scheitert: Dies kann zu Verletzungen der regulatorischen Anforderungen führen und macht es schwierig, nachzuvollziehen, was getan wurde, wenn es zu einer Bedrohung kam.
Stattdessen tun: Klare Prozesse etablieren und diese sorgfältig dokumentieren, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen und für mögliche audits gut gerüstet zu sein.
Werkzeuge und Ansätze (400 Wörter)
Die Meldung von Cyberbedrohungen kann auf verschiedene Arten erfolgen, und es ist wichtig, den richtigen Ansatz für Ihre Organisation zu finden. Hier sind drei gängige Ansätze:
Manueller Ansatz:
Vorteile: Es kann Anpassungen an den speziellen Bedürfnissen Ihrer Organisation geben, und es kann bei kleinen Organisationen oder in einfachen Fällen ausreichen.
Nachteile: Stichtag- und Zeitversäumnisse können auftreten, da der manuelle Prozess kompliziert und fehleranfällig ist. Es kann auch zu Inkonsistenzen in der Berichterstattung führen.
Wann es funktioniert: Wenn Ihre Organisation noch keine komplexen Systeme implementiert hat und die Anzahl der Bedrohungen gering ist.
*Tabellenkalkulations-/GRC-Ansätze:
Einschränkungen: While spreadsheets and GRC tools can help manage and track cyber threat reporting, they often lack the real-time capabilities and integration with other systems that are necessary for fast and effective reporting.
Begrenzungen: Stellt eine Verbesserung im Vergleich zum rein manuellen Ansatz dar, kann jedoch bei komplexeren Organisationen oder einer hohen Anzahl von Bedrohungen schnell unübersichtlich und ineffizient werden.
Automatisierte Compliance-Plattformen:
Was zu suchen: Eine Plattform, die unmittelbare Berichterstattung an Regulierungsbehörden ermöglicht, integrationsfähig mit Ihren bestehenden Systemen ist und AI verwendet, um die Prozesse zu optimieren und die Genauigkeit der Berichte zu erhöhen.
Wo es hilfreich ist: Automatisierte Compliance-Plattformen wie Matproof können die Meldung von Cyberbedrohungen erheblich verbessern, indem sie die Erfassung von Beweisen von Cloudanbietern automatisieren, Endgeräte überwachen und die Berichterstattung an Regulierungsbehörden vereinfachen. Sie sind besonders nützlich bei der Erfüllung von DORA-, SOC 2-, ISO 27001-, GDPR- und NIS2-Anforderungen.
Wo es nicht hilft: In Fällen, in denen die regulatorischen Anforderungen sehr spezifisch sind und eine Anpassung der Plattform erforderlich ist, kann es notwendig sein, zusätzliche manuelle Schritte einzuleiten.
In der Wahl des Ansatzes sollte Ihre Organisation die Größe, die Komplexität und die Ressourcen berücksichtigen, die für die Umsetzung der freiwilligen Meldung von Cyberbedrohungen verfügbar sind. Eine Kombination aus automatisierten Tools und manuellen Überprüfungen kann oft die beste Lösung sein, um die regulatorischen Anforderungen zu erfüllen, während gleichzeitig die Effizienz und Effektivität gewahrt bleiben.
Getting Started: Ihre nächsten Schritte (300 Wörter)
Zunächst sollten Sie sich mit der Verordnung DORA und insbesondere Artikel 19 vertraut machen. Öffnen Sie Ihren Register für ICT-Lieferanten und überprüfen Sie, ob Sie alle relevanten Informationen erfasst haben. Sie sollten Ihre Cyberbedrohungsbewertung aktualisieren und sicherstellen, dass sie den neuesten Erkenntnissen entspricht.
Schritt 1: Bewerten Sie Ihre aktuelle Cybersicherheitslage. Inwieweit sind Ihre Systeme und Prozesse dem Standard DORA konform?
Schritt 2: Aktualisieren Sie Ihre Cyberbedrohungsbeurteilung und identifizieren Sie Schwachstellen.
Schritt 3: Erstellen Sie eine Liste Ihrer ICT-Lieferanten und prüfen Sie, ob alle notwendigen Informationen erfasst sind.
Schritt 4: Legen Sie die Grundlage für die freiwillige Meldung über Cyberbedrohungen. Sorgen Sie dafür, dass Ihre Teammitglieder wissen, wann und wie sie dies tun sollen.
Schritt 5: Bewerten Sie Ihre Ressourcen und Kompetenzen. Entscheiden Sie, ob Sie externe Hilfe benötigen oder ob Sie dies im Haus bewältigen können.
Als Ressourcen empfehlen wir die offiziellen Veröffentlichungen der EU und der BaFin, wie die DORA-Richtlinien und die BaFin-Leitlinien für Cybersicherheit. Siehe hier für BaFin-Publikationen.
In den nächsten 24 Stunden können Sie schnell einen Überblick über Ihre wichtigsten Systeme und deren Risikobewertung gewinnen, indem Sie eine Kurzbesprechung mit Ihren IT- und Compliance-Mitarbeitern organisieren und die Ergebnisse in einen Bericht fassen.
Frequently Asked Questions (400 Wörter)
F: Muss ich bei jeder Cyberbedrohung eine Meldung an die BaFin senden?
N: Nein, es ist keine Meldung erforderlich, wenn die Bedrohung nicht ernst genug ist oder keine Auswirkungen auf die Geschäftsfähigkeit hat. Laut DORA Artikel 19 müssen Sie jedoch eine Meldung senden, wenn die Bedrohung ernst ist und Ihre Erbringung von Finanzdienstleistungen beeinträchtigen könnte.
F: Was passiert, wenn ich eine Meldung nicht rechtzeitig oder nicht korrekt sende?
N: Wenn Sie eine Meldung nicht rechtzeitig oder nicht korrekt senden, besteht die Möglichkeit, dass Ihre Einhaltung der Verordnung infrage gestellt wird. Dies kann zu Bußgeldern oder anderen Sanktionen durch die Finanzaufsicht führen. Es ist daher von entscheidender Bedeutung, dass Sie Ihre Meldeverfahren und -richtlinien auf den neuesten Stand halten und befolgen.
F: Wie kann ich sicherstellen, dass meine Meldungen konsistent und auf der Grundlage der neuesten Informationen erstellt werden?
N: Um eine konsistente und aktuelle Meldung zu gewährleisten, ist es ratsam, ein zentrales Verfahren für die Identifizierung von Cyberbedrohungen und die Erstellung von Meldungen zu haben. Dazu gehört auch, eine aktualisierte Risikobewertung durchzuführen und regelmäßige Überprüfungen der DORA-Richtlinien und anderer relevanter regulatorischer Anforderungen durchzuführen.
F: Gibt es eine Vorlage für die Meldung von Cyberbedrohungen?
N: Die BaFin stellt eine Meldevorlage bereit, die Sie für die freiwillige Meldung von Cyberbedrohungen nutzen können. Diese Vorlage enthält Anweisungen und Felder, in denen Sie die relevanten Informationen zu der von Ihnen erkannten Bedrohung eingeben können. Sie finden die Vorlage hier.
F: Kann ich externe Beratung einschalten, um bei der Erstellung und dem Senden von Meldungen zu helfen?
N: Ja, es kann sehr sinnvoll sein, externe Beratung einzuschalten, insbesondere wenn Sie mit der Umsetzung der DORA-Bestimmungen oder der Meldepflichten nicht vertraut sind. Fachleute können Ihnen dabei helfen, Ihre Prozesse zu optimieren und sicherzustellen, dass Ihre Meldungen korrekt und rechtzeitig erstellt und gesendet werden.
Key Takeaways (150 Wörter)
In diesem Artikel haben wir die Bedeutung der freiwilligen Meldung von Cyberbedrohungen nach DORA Artikel 19 erörtert und praktische Schritte vorgeschlagen, um dies effektiv zu implementieren. Hier sind die Hauptpunkte:
- Die DORA-Verordnung erfordert, dass Finanzinstitute bei ernsten Cyberbedrohungen eine Meldung an die BaFin senden.
- Ein sorgfältig geplantes und dokumentiertes Verfahren ist entscheidend, um rechtzeitige und korrekte Meldungen sicherzustellen.
- Die BaFin bietet eine Meldevorlage an, um Ihnen bei der Erstellung von Meldungen zu helfen.
- Externe Beratung kann wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der DORA-Bestimmungen bieten.
Als nächstes sollten Sie sich mit Ihren Compliance- und IT-Teams zusammensetzen und die oben genannten Schritte planen und umsetzen. Wenn Sie Hilfe bei der Automatisierung dieser Prozesse benötigen, kann Matproof Ihnen dabei helfen. Besuchen Sie https://matproof.com/contact, um eine kostenlose Bewertung Ihrer Compliance-Lösung anzufordern.