Framework

MiFIR (Markets in Financial Instruments Regulation)

MiFIR (EU-Verordnung Nr. 600/2014) ist die unmittelbar geltende EU-Verordnung, die die Transparenz an den Finanzmärkten und die Meldung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten regelt. Seit dem 3. Januar 2018 anwendbar, ergänzt sie die MiFID-II-Richtlinie und verpflichtet Wertpapierfirmen, detaillierte Transaktionsdaten an die zuständigen Behörden zu melden.

Die Markets in Financial Instruments Regulation (MiFIR) bildet den Kern des EU-Regimes zur Markttransparenz. Als Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat ohne nationale Umsetzung — anders als die begleitende MiFID-II-Richtlinie. Während MiFID II Zulassung, Organisation und Wohlverhalten von Wertpapierfirmen sowie den Anlegerschutz regelt, regelt MiFIR die Vor- und Nachhandelstransparenz, die Handelspflicht für Aktien und Derivate und vor allem das Transaction Reporting nach den Artikeln 26 und 27.

Nach Artikel 26 müssen Wertpapierfirmen, die Transaktionen mit Finanzinstrumenten ausführen, vollständige und korrekte Angaben so schnell wie möglich und spätestens bis zum Geschäftsschluss des Folgetages (T+1) an ihre zuständige nationale Behörde (z. B. CONSOB in Italien oder BaFin in Deutschland) melden. Jede Meldung muss einen eindeutigen Transaktionsidentifikator, präzise Zeitstempel, Preis, Volumen, Instrumentenkennung und die beteiligten Parteien enthalten.

Verstöße gegen das MiFIR-Transaction-Reporting gehören zu den am häufigsten sanktionierten Verstößen der Branche. Die häufigsten Fehlerquellen sind Datenqualität und Fristtreue. Aufgrund des Datenvolumens setzen viele Firmen auf automatisierte, validierte Meldeprozesse statt manueller Verfahren.

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