NIS2 & DORA gelten. EU AI Act folgt — Demo buchen
Framework

DORA (Digital Operational Resilience Act)

Eine EU-Verordnung, die einheitliche Anforderungen an die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen im Finanzsektor festlegt. DORA ist seit dem 17. Januar 2025 verpflichtend und gilt für Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen und deren kritische IKT-Dienstleister.

Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine wegweisende EU-Verordnung, die sicherstellen soll, dass Finanzunternehmen IKT-bezogene Störungen standhalten, darauf reagieren und sich davon erholen können. Sie etabliert ein umfassendes Rahmenwerk auf fünf Säulen: IKT-Risikomanagement, Incident Reporting, Tests der digitalen operationellen Resilienz, Management von Drittparteienrisiken und Informationsaustausch.

DORA gilt für über 22.000 Finanzunternehmen in der EU, darunter Banken, Versicherungen, Zahlungsinstitute, Krypto-Asset-Dienstleister und kritische IKT-Drittanbieter. Die Verordnung verlangt, dass Organisationen robuste IKT-Risikomanagement-Frameworks implementieren, schwerwiegende Vorfälle an zuständige Behörden melden, regelmäßige Resilienztests einschließlich bedrohungsgeleiteter Penetrationstests (TLPT) durchführen und Register aller IKT-Drittdienstleister führen.

Für Finanzinstitute in Deutschland fungiert die BaFin als primäre Aufsichtsbehörde für die DORA-Compliance. Nicht-Compliance kann zu erheblichen Verwaltungsstrafen und Reputationsschäden führen.

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Verwandte Begriffe

IKT-Risikomanagement

Der Prozess der Identifizierung, Bewertung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit Informations- und Kommunikationstechnologiesystemen. Unter DORA müssen Finanzunternehmen ein umfassendes IKT-Risikomanagement-Framework unterhalten, das Identifizierung, Schutz, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung abdeckt.

Vorfallsmeldung

Der formale Prozess der Erkennung, Klassifizierung und Meldung IKT-bezogener Vorfälle an zuständige Behörden. DORA Artikel 17-23 legen spezifische Anforderungen für die Vorfallsklassifizierung, Erstmeldung, Zwischenberichte und Abschlussberichte an Aufsichtsbehörden fest.

TLPT (Bedrohungsgeleitete Penetrationstests)

Eine fortgeschrittene Form von Sicherheitstests, die von DORA Artikel 26-27 für bedeutende Finanzunternehmen vorgeschrieben wird. TLPT nutzt reale Bedrohungsinformationen, um gegnerische Taktiken zu simulieren und die Erkennungs-, Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten einer Organisation gegen realistische Angriffsszenarien zu testen.

BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht)

Deutschlands integrierte Finanzaufsichtsbehörde, zuständig für die Aufsicht über Banken, Versicherungen und den Wertpapierhandel. Die BaFin ist die primäre zuständige Behörde für DORA-Compliance in Deutschland und empfängt Vorfallsmeldungen und führt aufsichtliche Überprüfungen durch.

Drittparteien-Risikomanagement

Der Prozess der Identifizierung, Bewertung und Steuerung von Risiken aus der Auslagerung an Drittdienstleister. Gemäß DORA Artikel 28 müssen Finanzunternehmen ein Register aller IKT-Drittanbieter führen und kritische Anbieter gründlich prüfen.

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