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DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)

Die EU-Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die DSGVO legt strenge Regeln für Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung und -übertragung fest, mit Strafen von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eines der umfassendsten Datenschutzgesetze der Welt. Seit dem 25. Mai 2018 in Kraft, gilt sie für jede Organisation, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, unabhängig vom Sitz der Organisation. Die DSGVO etabliert sieben Grundprinzipien: Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz; Zweckbindung; Datenminimierung; Richtigkeit; Speicherbegrenzung; Integrität und Vertraulichkeit; sowie Rechenschaftspflicht.

Wichtige Anforderungen umfassen die Einholung gültiger Einwilligungen, die Ernennung von Datenschutzbeauftragten (DSB) wo erforderlich, die Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) bei risikoreicher Verarbeitung, die Implementierung von Meldeverfahren bei Datenschutzverletzungen (72-Stunden-Meldepflicht) und die Gewährleistung von Betroffenenrechten einschließlich Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit.

Für Finanzinstitute überschneidet sich die DSGVO-Compliance erheblich mit DORA und anderen regulatorischen Anforderungen. Organisationen müssen sicherstellen, dass ihre IKT-Systeme und Drittanbieter die DSGVO-Standards für Datenschutz einhalten, insbesondere bei der grenzüberschreitenden Verarbeitung finanzieller Kundendaten innerhalb der EU.

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