Datenschutzbeauftragter (DSB)
Eine designierte Rolle innerhalb einer Organisation, verantwortlich für die Überwachung der Datenschutzstrategie und DSGVO-Compliance. Unter der DSGVO müssen bestimmte Organisationen einen DSB ernennen, insbesondere öffentliche Stellen und Organisationen, die sensible Daten in großem Umfang verarbeiten.
Der Datenschutzbeauftragte (DSB) ist eine zentrale Governance-Rolle, die durch die DSGVO etabliert wurde. Der DSB fungiert als unabhängiger Berater innerhalb der Organisation, verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften, Beratung zu Datenschutz-Folgenabschätzungen, Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden und als Ansprechpartner für Betroffene.
Die DSGVO schreibt die Ernennung eines DSB vor für öffentliche Stellen, Organisationen deren Kerntätigkeiten eine regelmäßige und systematische Überwachung von Betroffenen in großem Umfang erfordern, und Organisationen, die besondere Kategorien personenbezogener Daten in großem Umfang verarbeiten. In Deutschland erweitert das BDSG diese Anforderung auf Organisationen mit 20 oder mehr Beschäftigten, die regelmäßig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten befasst sind.
Der DSB muss Fachwissen im Datenschutzrecht und in der Praxis haben, muss unabhängig sein und direkt an die höchste Managementebene berichten.
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Verwandte Begriffe
DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung)
Die EU-Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Personen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die DSGVO legt strenge Regeln für Datenerhebung, -speicherung, -verarbeitung und -übertragung fest, mit Strafen von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes bei Verstößen.
DSFA (Datenschutz-Folgenabschätzung)
Ein Prozess zur systematischen Analyse, Identifizierung und Minimierung von Datenschutzrisiken eines Projekts oder Plans. DSFAs sind gemäß DSGVO Artikel 35 erforderlich, wenn die Datenverarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen mit sich bringt.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Gemäß DSGVO Artikel 28 erforderlich, legt ein AVV Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung sowie die Pflichten jeder Partei fest.
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