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Governance

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter, der die Verarbeitung personenbezogener Daten regelt. Gemäß DSGVO Artikel 28 erforderlich, legt ein AVV Umfang, Zweck und Dauer der Verarbeitung sowie die Pflichten jeder Partei fest.

Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein obligatorisches vertragliches Dokument unter der DSGVO, das die Beziehung zwischen einem Verantwortlichen und einem Auftragsverarbeiter regelt. Der AVV muss schriftlich sein und spezifische Bestimmungen gemäß DSGVO Artikel 28 enthalten.

Wichtige Bestimmungen umfassen Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, Arten personenbezogener Daten und Kategorien von Betroffenen, Pflichten des Auftragsverarbeiters sowie Weisungen des Verantwortlichen.

Für Organisationen, die sowohl der DSGVO als auch DORA unterliegen, überschneiden sich die AVV-Anforderungen mit den vertraglichen Bestimmungen für IKT-Drittanbieter unter DORA. DORA Artikel 30 spezifiziert zusätzliche vertragliche Elemente, die die AVV-Anforderungen ergänzen und erweitern.

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